Kundendaten oder generell personenbezogene Daten unterliegen seit jeher einem besonderen Schutz. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt dies im § 9 ausdrücklich vor und verpflichtet die Firmen sogar zum Schadensersatz, sollten personenbezogene Daten tatsächlich ungeschützt abhanden kommen.
Wie schnell das gehen kann, zeigt das jüngste Beispiel eines mittelständischen Stromversorgers. Deren Mitarbeiter informieren ihren Außendienst über aktuelle Serviceeinsätze und neue Angebote für bestimmte Kundengruppen. Regelmäßig versenden mehrere Mitarbeiter Word und pdf-Dokumente per EMail an die teils externen Mitarbeiter. Naturgemäß wechselt der Personalstamm im Außendienst häufig. So kam es vor, dass die vertraulichen Unterlagen versehentlich an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter versendet wurden oder durch Schreibfehler sogar völlig falsche EMail-Adressen eingegeben wurden.






