Der Apple AGB Bug – eine (technische) Analyse
In der Nacht vom Montag den 1. Oktober 2012 auf Dienstag war ein Thema bei Google Plus, Twitter, Facebook und Co heißdiskutiert: apple.de zeigt den Nutzern bei der Suche nach AGB als einzigen Treffer eine missverständliche Audiodatei. Sehr beeindruckend ist, wie schnell Apple dieses Verhalten auf der WebSite geändert hat – in weniger als 6 Stunden nach der Erstveröffentlichung bei Google Plus wurde dieses Suchergebnis entfernt, eine sehr beeindruckende Leistung! Anfangs schien die Suche modifiziert, aktuell sind die Audiodateien offenbar komplett vom Server entfernt.
Wie konnte es nun aber dazu kommen? In Zeiten von Web 3.0, kreativer Marketingmaßnahmen, Hackingangriffen oder je nach Sichtweise auch Klagen gegen Apple könnte der eine oder andere mutmaßen das sei nicht ganz zufällig. Technisch gibt es aber eine nachvollziehbare und wenig spektakuläre Erklärung: Teil der Apple WebSite ist ein Bericht über Otto Walkes. Auf dieser Seite wurden bis heute Nacht u.a. auch Audiodateien von Otto Waalkes präsentiert, darunter auch diejenige die bei der Suche nach AGB als Treffer angezeigt wurde. Diese Datei enthält an Position 149.692 die Zeichenfolge AgB.
Normalerweise werden solche Binärdaten bei der Suche auf einer WebSite nicht berücksichtigt bzw. mit speziellen Filtern behandelt (z.B. PDF oder DOCX Dokumente), offenbar hatte die Suche bei Apple hier aber eine kleine Unstimmigkeit und hat diese Datei mit ausgewertet und als (leider einziges) Suchergebnis präsentiert. In der Ergebnisvorschau waren tatsächlich auch Binärdateien ersichtlich:
Die Apple AGB befinden sich übrigens hier im rechten Menu: http://www.apple.com/de/legal/.
Die Suche nach AGB liefert bei Apple weiterhin kein Ergebnis. Aber auch Mitbewerber scheinen hier nachlässig: Bei HTC.de fördert die gleiche Suche ebenfalls kein Ergebnis zu Tage, bei Samsung.de werden eine Handvoll unpassender Links präsentiert. To be continued…
PS: Eine Suche nach AGB auf doubleSlash.de liefert ebenfalls keinen Treffer, aber auch hierfür gibt es eine einfache Erklärung: Es gibt schlicht keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei doubleSlash.