It’s #FrontendFriday – Impressumspflicht für (Progressive-) Webapps?

18.09.2020

Es ist soweit, es ist Freitag – It’s #FrontendFriday :)

Im heutigen Blog geht es um die Frage, ob es auch eine Impressumspflicht für (Progressive-) Webapps gibt.

Mit der derzeitigen Technologie ist es seit Jahren schon möglich, dass die Webseiten auch auf Smartphones oder Tablets dementsprechend dargestellt werden. Hierzu gibt es viele Technologien, welche dem Entwickler die Arbeit ersparen und auch viel unterstützen.

Es ist allgemein bekannt, dass für eine Homepage regelmäßig ein Impressum benötigt wird.

Die Apps, welche für dein Smartphone zur Verfügung stehen, sind meistens auch nur Apps, hinter denen die Homepage läuft. Dies bedeutet, dass du die Homepage über den Browser oder über die App öffnen kannst, aber der Inhalt identisch gleich ist.

Gerade mit Blick auf das Impressum müssen App-Entwickler bzw. -Anbieter daher Besonderheiten beachten, um Abmahnungen und weiteren wettbewerbsrechtlichen Sanktionen zu entgehen.

Was muss in einem Impressum bereitgestellt werden?

Durch § 5 TMG sowie § 55 RStV des Telemediengesetzes (TMG) ergibt sich die sogenannte “Anbieterkennzeichnung”. In diesem sind folgenden Dinge bereitzustellen:

  • Name und Anschrift des Seitenbetreibers.
  • Bei einer juristischen Person ist zusätzlich die Rechtsform anzugeben.
  • Angaben zu einer schnell zugänglichen und elektronischen Kontaktaufnahme – meistens bestehend aus E-Mail und Telefonnummer.
  • Bei einer Arbeit, die eine behördliche Zulassung braucht, ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.
  • Das Register, egal ob Handels,- Vereins,- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in welchem die Seite eingetragen ist und die dazugehörende Registernummer.
  • Bei Angaben zu einem Beruf oder einer Befähigung muss die Kammer, zu welcher der Seitenbetreiber gehört und die gesetzliche Bezeichnung des Berufes angeben werden. Zusätzlich der Staat, von welchem die Berufsbezeichnung und der Zugang der berufsrechtlichen Regelungen stammt.
  • Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, falls gegeben.
  • Kapitalgesellschaften, zu denen beispielsweise Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmensgesellschaften gehören, müssen Angaben über die Liquidation und Abwicklung tätigen.

Impressum in der App benötigt?

Dies erscheint zwar auf den ersten Blick nicht naheliegend, Apps fallen aber regelmäßig unter den Begriff der Telemedien im Sinne des TMG. Sofern sie dem Nutzer Inhalte zur Verfügung stellen, sind sie nämlich den Informations- und Kommunikationsdiensten zuzuordnen.

Alleine solche Apps, die rein private Zwecke verfolgen, unterliegen nicht der Impressumspflicht. Im großen und ganzen kann man sagen, dass aus gewerblichen Angeboten eindeutig hervorgehen muss, wer diese anbietet und daher ist ein Impressum erforderlich.

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Wie kann man als Entwickler von Apps auf Nummer sicher gehen?

Als Entwickler bzw. Anbieter für Apps oder Webseiten ist immer zu empfehlen, sich an die gesetzlichen Normierungen und richterlichen Vorgaben zu halten.

Wenn möglich sollte verhindert werden, dass das Impressum vergessen oder nur nicht vollständig beim Release einer App veröffentlicht wird. Die Änderung ist zwar schnell gemacht, jedoch muss diese zusätzlich einen neuen Release für den App Store durchlaufen. Somit wird mehr Zeit in Anspruch genommen und kann zu einer höheren Geldstrafe führen.

Egal ob Apps oder Desktop-Webseiten muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Bei der Konzeption muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Usability und die User Experience nicht darunter leiden und gleichzeitig die Forderungen des Telemediengesetzes erfüllt werden.

Bei den meisten Webseiten ist das Impressum gewöhnlich in der Fußzeile zu finden und kann durch runterscrollen leicht gefunden werden. Bei Smartphones kann diese Information jedoch eventuell (zu) klein dargestellt werden.

Was passiert bei Verstößen?

Unter einer Abmahnung in diesem Bezug versteht man ein anwaltliches Schreiben, in welchem auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wird. Diese kommen keineswegs selten vor: Es ist die häufigste Art von Abmahnungsfällen, mit denen es Unternehmen und Selbstständige zu tun haben, die im Netz eine Website oder in einem App Store eine App betreiben.

Gibt es ein Gerichtsverfahren zu dem Verstoß, müssen die Änderungen innerhalb von 1-2 Wochen durchgeführt werden, sonst drohen Geldstrafen von mindestens 1.000 Euro. Nach der Korrektur des Verstoßes hat es sich jedoch nicht mit dem Thema getan. Zusätzlich muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden, welche gewöhnlich vom abmahnenden Anwalt beigelegt wird. Nach § 12 UWG müssen zusätzlich die Kosten der Abmahnung vom Seitenbetreiber erstattet werden.

Jedoch besteht nicht nur eine Impressumspflicht bei Apps, sondern auch in App Stores – ohne können ebenfalls Abmahnungen folgen.

 

Fazit

Ein Impressum ist ein wichtiger Teil der Webseite oder App. Dies zeigt dem Kunden die Vertrauenswürdigkeit einer Seite und ihres Anbieters.

Neben Vollständigkeit und Richtigkeit sollte das Impressum auch richtig platziert sein. Der Verbraucher muss in der Lage sein, dieses in wenigen Klicks abrufen zu können. Zudem sollte es online sowie offline verfügbar sein. Wenn all diese Aspekte beachtet werden, kann bei der nächsten Veröffentlichung nichts schiefgehen.

 

Ich hoffe, dass ich einen guten Einblick zur Pflicht eines Impressums für (Progressive-) Webapps geben konnte :)

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